Moorlandschaften
Grundsätzlich gilt, dass Gestaltung und Nutzung der Moorlandschaften weiterhin zulässig sind, soweit sie den Schutzzielen nicht widersprechen , also die Moorbiotope nicht schmälern und die charakteristischen Elemente erhalten bleiben. Somit stehen ausserhalb der Moorbiotope ästhetische, kulturelle und ökologische Werte im Vordergrund. Erhalt und Mehrung ökologischer Werte wiederum können durch naturnahen Waldbau und ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft erreicht werden. Neue oder geänderte Bauten und Anlagen sind die häufigsten Konflikte in Moorlandschaften.

Der Landschaftsschutz ist weniger einschränkend als der Biotopschutz. Die Kantone regeln den Schutz der Moorlandschaft ausserhalb der Biotope mittels Landschaftsschutz oder speziellen Verordnungen.
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Nutzung von Moorlandschaften
Moorlandschaft 370 Hilferenpass
Foto: Hintermann & Weber