Grundsätzlich
gilt, dass Gestaltung und Nutzung der Moorlandschaften weiterhin zulässig
sind, soweit sie den Schutzzielen nicht widersprechen
, also die Moorbiotope nicht schmälern und die charakteristischen Elemente
erhalten bleiben. Somit stehen ausserhalb der Moorbiotope ästhetische,
kulturelle und ökologische Werte im Vordergrund. Erhalt und Mehrung ökologischer
Werte wiederum können durch naturnahen Waldbau und ökologisch ausgerichtete
Landwirtschaft erreicht werden. Neue oder geänderte Bauten und Anlagen
sind die häufigsten Konflikte in Moorlandschaften.
Der Landschaftsschutz ist weniger einschränkend als der Biotopschutz.
Die Kantone regeln den Schutz der Moorlandschaft ausserhalb der Biotope
mittels Landschaftsschutz oder speziellen Verordnungen.