Unter Schutz
Das Schweizer Volk hat 1987 in einer Abstimmung den Moorschutz in die Bundesverfassung aufgenommen ("Rothenthurmartikel"). Damit stehen Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit unter strengem Schutz .

Der Bund hat auf dieser Grundlage und gestützt auf das Eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz NHG Art.18ff drei Verordnungen samt Inventaren erlassen. Der Schutz der Moore und Moorlandschaften ist bundesrechtlich breit abgestützt und .

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Unter Schutz
Foto:H.P.Nowak